Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2024

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Seid ihr noch unentschlossen, wen ihr wählen sollt? Der Wahl-O-Mat hilft euch bei eurer Entscheidung. Findet hier heraus, welche Partei zu euch passt und informiert euch über die Wahlprogramme!

Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2024

CSU, Freie Wähler, die Grünen, SPD, AfD, FDP oder eine ganz andere Partei? Umfragen kurz vor der Wahl zeigen: Viele Wählerinnen und Wähler in Bayern wissen noch nicht, bei welcher Partei sie bei der Euopawahl am 9. Juni 2024 ihr Kreuzchen machen sollen.

Für die und auch alle anderen, die ihre Ansichten und Meinungen mit denen der Parteien vergleichen wollen, gibt es jetzt eine zusätzliche Möglichkeit, der persönlichen Wahlentscheidung näher zu kommen.

Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2024

Mit dem Wahl-O-Mat könnt ihr eure persönlichen Standpunkte mit denen der Parteien vergleichen. So findet ihr heraus, welche Partei am Besten zu euch passt! Jetzt loslegen:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Euopawahl

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Europaweit wird vom 6. bis 9. Juni 2024 gewählt.

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019. Insgesamt soll das Europäische Parlament nach der Wahl 720 Abgeordnete haben. Das sind 15 mehr als noch 2019. Deutschland hat im Europaparlament die meisten Abgeordneten vor Frankreich (2019: 79, 2024: 81) und Italien (76).

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Dafür werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Wahlpflicht.

In Deutschland ist für die Europawahl wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland

Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) wählen können.

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland

Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. 

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Generell weisen Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen den Ausweis vorlegen.

Ja, eine Briefwahl ist in Deutschland möglich. Dafür muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Nein, in Deutschland ist es nicht möglich, online an der Europawahl teilzunehmen.

Nein, die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Europawahl in Deutschland nicht möglich.

Quelle: elections.europa.eu

Frühlings Hits

Gute Laune Musik! Die bunte Vielfalt der besten Frühlingshits nonstop.

Gerade läuft: